Informationen für Betroffene von Abschiebungen

Informationen für Betroffene von Abschiebungen


Hier sind Informationen zusammengestellt, die für Menschen mit Duldung und von Abschiebung bedrohte oder betroffene Menschen hilfreich sein können. Wir möchten dir zeigen, was deine Rechte sind, was möglich ist, wenn die Gesetze dich nicht mehr schützen und was anderen Menschen schon geholfen hat, um ihre Situation zu verbessern. Hol dir Unterstützung, vernetze dich!
Die Broschüre ersetzt auf gar keinen Fall eine Beratung durch Sozialarbeiter*innen oder Anwält*innen! Sie soll helfen, dir einen Überblick zu verschaffen, um dir dann gezielt Unterstützung vor Ort zu suchen! Weil sich Gesetze oft ändern, schau bitte auf der ersten Seite, von wann die Broschüre ist und verlasse dich nicht alleine auf die Broschüre um wichtige Entscheidungen zu fällen.

Gemeinsam und solidarisch gegen Abschiebungen!

STOP DEPORTATION!
Alle bleiben!

 


1.1 Asylablehnung

Wenn dein Asylantrag abgelehnt wurde („negativer Bescheid“), geh schnell zu einer unabhängigen Beratungsstelle oder zu einer*m Anwält*in deines Vertrauens. Oft ist die Frist, um auf die Ablehnung zu reagieren nur 1 Woche! Wenn du auf den negativen Bescheid nicht reagierst, wird deine Aufenthaltsgestattung in jedem Fall ungültig und du bekommst von der Ausländerbehörde nur eine Duldung. Die Ausstellung einer Duldung ist einer der ersten Schritte, die vor der Abschiebung erfolgen. Das heißt nicht, dass du zwangsläufig abgeschoben wirst. Keine Panik, es gibt Menschen, die viele Jahre mit Duldungen in Deutschland gelebt haben.

Beispiel für einen negativen Asyl-Bescheid

1.2 Was ist eine Duldung?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Das Wort “Duldung” bedeutet, dass die Abschiebung ausgesetzt wird, bis die verhindernden Gründe (z.B. wenn du schwer krank bist oder keinen Reisepass hast) behoben sind. Wenn du eine Duldung hast, kannst du abgeschoben werden. Es gibt keine Begrenzung für die Zeit, in der du mit einer Duldung anstelle von einem richtigen Aufenthaltstitel leben musst. Die Ausländerbehörde kann eine Duldung bei jedem Besuch maximal bis zu 6 Monate verlängern, in Sonderfällen (z.B. wenn du eine Ausbildung machst) bis zu 1 Jahr.

Beispiel für eine Duldung

 

2. Abschiebungen und ihre Folgen

Die verschiedenen Formen der Abschiebung haben verschiedene Folgen für dich, je nachdem ob du “freiwillig” ausreist oder in dein Herkunftsland abgeschoben wirst oder im Rahmen des Dublin-Abkommens in ein anderes Land in Europa geschickt wirst. Während Ausreise und Abschiebung in dein Herkunftsland ein zunächst endgültiger Entscheid gegen euer Bleiberecht sind, hast du nach der “Überstellung” in eines der anderen europäischen Länder („Dublin-III Regelung“) ein Anrecht auf ein Asylrechtsverfahren, sofern es dort noch nicht negativ abgeschlossen sein sollte.

2.1 Möglichkeit einer “freiwilligen” Ausreise

Wenn du einen negativen Asylbescheid bekommst, dann wirst du oft zur “freiwilligen” Ausreise aufgefordert.
Wenn du der “freiwilligen“ Ausreise nachgehst, gibst du damit deinen Asylantrag in Deutschland auf. Nur nach langer Zeit und mit neuen Gründen hast du Chance auf späteres Asyl! Lass dich dazu unbedingt beraten!
Wenn du dich für eine “freiwillige” Ausreise entscheidest, solltest du dies der Ausländerbehörde schnellstmöglich mitteilen. Die Ausländerbehörde legt einen Termin fest, bis zu dem du ausreisen musst. Für die Ausreise hast du meist eine Frist von 30 Tagen. Entweder du gehst darauf ein oder es wird versucht werden, dich abzuschieben. Die Aufforderung zur Ausreise ist aber noch kein Abschiebebescheid! Wenn dein Antrag als “unzulässig” oder “offensichtlich unbegründet” bezeichnet wird, bleibt dir oft nur eine Woche für deine Ausreise. Auch wenn du der Ausreise freiwillig nachkommst, kann unter Umständen gegen dich eine Einreisesperre von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Es wird dann schwer, legal wieder nach Deutschland einzureisen!
Wenn du dich entscheidest auszureisen, kannst du selbst über die Art deiner Ausreise entscheiden und wirst nicht z.B. durch die Polizei direkt gezwungen. Du solltest aber darauf achten, dir von der Ausländerbehörde eine “Grenzüberschrittsbeschenigung” (Abgekürzt: GÜB) für deine Ausreise ausstellen zu lassen. Für die “freiwillige” Ausreise wird ein gültiger Reisepass oder Passersatzpapiere benötigt. Du hast eventuell die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Reisekosten, die Transportkosten und eine “Starthilfe” nach der Rückkehr zu beantragen. Am besten lässt du dich dazu beim Flüchtlingszentrum (
http://www.fz-hh.de ) beraten.

Oft versucht die Behörde Menschen mit Duldung zu einer „freiwilligen Ausreise“ zu überreden, oft mit viel Druck und Drohung mit einer Abschiebung. Es ist wichtig sich die Option „freiwillige” Ausreise sehr gut und in Ruhe zu überlegen. Deshalb unterschreibe grundsätzlich nichts in der Ausländerbehörde, wenn du nicht ganz sicher bist, dass du wirklich freiwillig ausreisen willst. Du hast ein Recht darauf, das Dokument mitzunehmen und mit deiner*m Anwält*in zu besprechen!

2.2 Abschiebung ins Herkunftsland

Bei der Abschiebung kann die Polizei dich mit Gewalt zwingen, Deutschland zu verlassen. Die Abschiebung wird unter deiner Identität mit Fingerabdrücken gespeichert und ist europaweit zugänglich. Auch weitere Daten könnten über dich gespeichert werden!
Wenn du abgeschoben wirst, werden dir normalerweise die Kosten der Abschiebung in Rechnung gestellt. Das gilt aber NICHT für Überstellungen nach der Dublin Verordnung. Dazu können Bargeld und Wertgegenstände, die ihr bei euch habt, als Sicherheit einbehalten werden. Kannst du die Kosten nicht zahlen, werden sie als Schulden vermerkt. Manchmal lässt sich aber auch gegen die Auferlegung der Kosten der Abschiebung rechtlich etwas machen, sodass du dich auch insofern von einer*m Rechtsanwält*in beraten lassen solltest. Die Abschiebekosten bleiben auch bestehen, wenn du später erneut nach Deutschland kommen solltest. Die Erteilung einer späteren Aufenthaltserlaubnis wird dann davon abhängig gemacht, dass du die Schulden bezahlst oder dich dazu verpflichtest, sie in Zukunft abzuzahlen.
Es gilt regelmäßig eine Wiedereinreisesperre von normalerweise 30 bis 36 Monaten, sie kann aber auch kürzer oder länger ausfallen. Unbefristete Einreisesperren sind verboten. Eine Einreisesperre bedeutet, dass du grundsätzlich in dieser Zeit in kein einziges der Länder der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein, den so genannten „Schengenraum“, einreisen darfst. Für kurze Besuche kannst du aber eine Erlaubnis bekommen. Es ist außerdem möglich, einen Antrag auf „Verkürzung der Sperrfrist“ zu stellen. Die Dauer der Einreisesperre hängt dabei von den Verbindungen ab, die du nach Deutschland hast – leben hier beispielsweise enge Verwandte von dir, wird sie kürzer sein.

2.3 Dublin-III Sonderregelungen

Wenn du vor deiner Einreise nach Deutschland in einem anderen EU-Staat, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein registriert wurdest oder einen Asylantrag gestellt hast, oder ein Visum durch dieses Land ausgestellt wurde, ist laut der Dublin Verordnung grundsätzlich dieser Staat für dein Asylverfahren zuständig. Deutschland prüft, ob eine Abschiebung (“Überstellung”) in diesen Staat möglich ist. Sollte eine Abschiebung dorthin möglich sein, hat Deutschland sechs Monate Zeit, dich abzuschieben. Tun sie das nicht, wird Deutschland für die Prüfung deines Asylverfahrens zuständig. Allerdings kann sich die 6-Monatsfrist auf bis zu 18 Monaten verlängern, wenn es ein Strafverfahren gegen dich gibt, oder du als untergetaucht giltst. Das ist alles etwas kompliziert, deswegen: Wenn du einen Dublin-Bescheid erhältst, solltest du SOFORT eine unabhängige Beratungsstelle oder eine*n Anwält*in suchen.

Drittstaatenregelung

Wenn du bereits in einem anderen Staat ein Asylverfahren erfolgreich hinter dich gebracht hast, greift die sogenannte “Drittstaatenregelung”. Das bedeutet, dass dein Asylantrag in Deutschland normalerweise abgelehnt wird. Du kannst versuchen, hiergegen gerichtlich vorzugehen – deshalb: Suche auch hier eine Rechtsberatung auf.
Wenn du bereits in einem europäischen Land Asyl bekommen hast, dann darfst du dich offiziell maximal 90 Tage in anderen EU-Staaten aufhalten und musst dann wieder für 180 Tage in das Land zurück, in dem du Asyl hast.

2.4 Indizien für eine drohende Abschiebung

-Eine sehr kurze Verlängerung der Duldung (z.B. nur ein paar Tage oder wenige Wochen) KANN ein Hinweis auf eine anstehende Abschiebung sein. ABER der Ablauf der Frist bedeutet nicht unbedingt, dass du danach sofort abgeschoben wirst.

Weitere Anhaltspunkte können sein:

– Du wurdest aufgefordert die „freiwillige Ausreise“ anzutreten und wurdest dazu nach deiner Zustimmung gefragt.

– Es gibt eine Untersuchung von Ärzten in der Ausländerbehörde, um dich auf deine Reisetauglichkeit zu untersuchen. Dabei werden dein Puls und dein Blutdruck gemessen. In diesem Fall besteht direkt danach eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du abgeschoben wirst, manchmal schon in der 1. oder 2. Nacht.

– Du hast eine Einladung zu einem Termin in die Ausländerbehörde gekriegt in der steht, dass die Pässe aller Familienmitglieder mitgebracht werden sollen. Du kannst dir zu solchen Terminen einen Menschen, dem du vertraust, als Begleitung mitnehmen (falls du dich dazu entschließt hinzugehen). Das kann helfen, wenn du unter Druck gesetzt wirst oder du nicht mehr weißt, was du sagen sollst. Sprecht euch vorher darüber ab, wie ihr vorgehen wollt!

 

3. Wie läuft eine Abschiebung ab?:

Eine Abschiebung findet meistens unangekündigt statt. Die Ausländerbehörde und die Polizei führen die Abschiebung durch. Grundsätzlich wird für die Abschiebung ein Pass benötigt. Mittlerweile hat Deutschland jedoch auch eine Vielzahl von Abkommen mit Ländern geschlossen, wonach Überstellungen auch mit sogenannten Passersatzpapieren möglich sind. Deshalb: Informiere dich, ob entsprechende Passersatzpapiere von dem Land, in das du abgeschoben werden sollst, akzeptiert werden.
An manchen Orten ist es besonders wahrscheinlich, dass ihr abgeholt werdet.

a) Wohnung / Unterkunft / Camp
Die Polizei kann dich aus deiner Wohnung oder aus deiner Unterkunft/deinem Camp abholen. Meistens passiert das sehr spät in der Nacht oder sehr früh morgens. Du hast Zeit ein paar Sachen einzupacken. Wichtig ist, in dem Stress wichtige Dokumente mitzunehmen. Das sind z.B. Ausweise, Briefe vom Arzt*Ärztin oder Krankenhaus und Medikamente. Wenn es morgens klingelt und die Abschiebebeamten vor der Tür stehen, bist du NICHT verpflichtet, ihnen aufzumachen. Die Polizei wird wahrscheinlich gewaltsam die Tür öffnen. Natürlich bleibt es deine Entscheidung, die Tür trotzdem zu öffnen. Du bist dazu aber rechtlich nicht verpflichtet.

b) Ausländerbehörde
Es kann sein, dass du einen Termin in der Ausländerbehörde hast und dort zur Abschiebung festgehalten wirst. Sei also vorsichtig und lass Dich vor unerwarteten oder ungewöhnlichen Terminen beraten! Ein Termin ist ungewöhnlich, wenn sich die Zeitabstände zwischen deinen Terminen in der Ausländerbehörde stark verändert haben. Wenn du zum Beispiel alle 3 Monate einen Termin hast und ohne erkennbaren Grund deine Duldung nur noch um 4 Wochen verlängert wird, ist das ungewöhnlich. Lass dich beraten. Lass dich ebenfalls beraten, wenn sich deine Lebenssituation verändert hat und der Duldungsgrund eventuell nicht mehr besteht, z.B. wenn deine Krankschreibung ausläuft oder deine Familienverhältnisse sich verändert haben.

Abschiebegewahrsam:
Vor deiner Abschiebung kann es sein, dass du bis zu 8 Tage in Abschiebegewahrsam kommst. Das passiert manchmal, wenn du einer “freiwilligen” Ausreise zugestimmt hast, aber nicht fristgerecht ausgereist bist. Manchmal reicht es auch, wenn die Polizei vermutet, dass du untertauchen wirst.


Transfer und Abschiebung:
Die Abschiebung findet normalerweise entweder mit einem gemieteten Flugzeug (charter flight) oder mit einem Linienflugzeug statt. Oft wirst du für die Abschiebung erst noch zu einem Flughafen in einer anderen Stadt gebracht.

4. Hol dir Unterstützung und bereite dich vor!

– Wenn du geduldet bist und Angst hast, dass du abgeschoben wirst, erzähl Lehrer*innen, Nachbar*innen, Freund*innen etc. von deiner schwierigen Situation.

– Tut euch zusammen und demonstriert lautstark, wenn ihr eine Abschiebung mitbekommt. Seid kreativ – auch so haben sich Abschiebungen (insbesondere aus Sammelunterkünften) schon verhindern lassen.

– Dass du geduldet bist, heißt nicht, dass es keine Möglichkeiten mehr gibt. Oft gibt es noch einiges, was du versuchen kannst! Darum: gehe unbedingt zu einer Beratungsstelle oder einer*m Anwält*in. Wenn du eine*n Anwält*in suchst, achte darauf, dass deren Fachgebiet Ausländerrecht ist, damit sich der*die Anwält*in auch wirklich gut mit den Themen auskennt, die dich beschäftigen.

– Wenn du in der Ausländerbehörde aufgefordert wirst, freiwillig auszureisen, kannst du sagen: „Ich reise aus, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind“. Damit schaffst du es manchmal Zeit zu gewinnen und es ist schwieriger dich in Abschiebehaft zu nehmen.

– Informiere dich bei Communities, Bekannten, Freund*innen, Religionsgemeinschaften, Menschen aus deinem Herkunftsland, … und politischen Gruppen und versuche herauszufinden, was andere in deiner Situation gemacht haben!

– Wenn deine Duldung abläuft/du deine Duldung verlängern lassen musst oder du wegen einem anderen Termin zur Ausländerbehörde musst, kannst du immer eine*n Freund*in oder eine andere Begleitung mitnehmen.
Das heißt „Beistand“ und jede*r hat ein Recht darauf: Das steht in diesem Gesetz: § 14 (4) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

– Du kannst zum Beispiel im Café Exil in Hamburg nach einer Begleitung zur Ausländerbehörde fragen (die Adresse findest du unten).

– Vielleicht ist ein Kirchenasyl für dich und deine Familie eine Möglichkeit, um für eine gewisse Zeit in Sicherheit zu sein und weitere Schritte zu planen. Oft macht es vor allem Sinn über Kirchenasyl nachzudenken, wenn du von Überstellungen nach der Dublin Verordnung bedroht bist. Lass dich auf jeden Fall beraten.

Kann ich mich verstecken?

– Wer sich vor der Polizei und der Ausländerbehörde versteckt, wird gesucht (zur Fahndung ausgeschrieben). Mit so einem illegalisierten Leben sind viele Probleme verbunden:
– du kriegst kein Sozialgeld oder sonstiges Geld vom Staat
– du hast keinen Krankenversicherungsschutz, das heißt eine Arztbehandlung ist oft nur in Notfällen möglich
– wenn du von der Polizei kontrolliert wirst, wirst du wahrscheinlich mitgenommen und abgeschoben (racial profiling)
– du kannst keine Verträge abschließen, das bedeutet, dass es z.B. schwierig sein kann eine Arbeit oder Wohnung zu finden

– Es gibt Leute, die einen Ausweis gekauft haben (Problem: kostet viel Geld, ist strafbar, schwierig zu bekommen und es gibt keine absolute Sicherheit)
– Manche Menschen haben Netzwerke an Freund*innen und Unterstützer*innen, die ihnen helfen, im „Untergrund“ weiterzuleben.(
hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/Handreichung_Papierlose_3_2013.pdf) https://www.rote-hilfe.de/downloads/category/3-rechtshilfe-a-was-tun-wenns-
https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_C_final.pdf )

Dinge, die dir helfen können, hier zu bleiben:

-Handelt es sich um ein Dublin III Verfahren gelten Sonderregeln, bei denen ihr euch, wenn ihr 18 Monate untergetaucht wart (zumindest bis zum Ende eures Asylverfahrens), wieder legal in Deutschland aufhalten dürft.

-Weiterwandern:
Andere Leute, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, haben in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt. Aber Achtung: Es ist ein Dublinverfahren möglich und in einigen Ländern sehr wahrscheinlich (siehe 1.2) – also lass dich unbedingt vorher beraten!

– Es kann helfen, wenn viele Leute von deiner Situation wissen und dich unterstützen. Um das zu erreichen, haben Leute zum Beispiel mit Hilfe von anderen eine Demo organisiert, auf der Straße oder mit einer Onlinepetition Unterschriften gesammelt, mit Politiker*innen gesprochen und soziale Netzwerke wie facebook und twitter genutzt.

– Manche Menschen haben geheiratet und so ein Bleiberecht bekommen. Wichtig ist, dass der*die Heiratspartner*in schon einen gesicherten Aufenthaltsstatus, eine Niederlassungserlaubnis oder einen deutschen Pass hat. Auch in diesem Fall ist es gut, sich Hilfe von einer Beratungsstelle oder ein*er Anwält*in zu holen. https://marryme.blackblogs.org/sample-page/ (Link Verband binationaler Partnerschaften: http://www.verband-binationaler.de/ )
Außerdem bedeutet die Elternschaft eines deutschen, minderjährigen Kindes in der Regel, dass man eine Aufenthaltserlaubnis erhält.

– Falls du die Chance hast, eine Ausbildung anzufangen, hast du aufgrund der Ausbildung das Recht, eine Ausbildungsduldung zu bekommen und später vielleicht deinen Aufenthalt ganz zu sichern. Lass dich hierzu beraten (3+2 http://www.hamburg.de/yourchance/ ). (Tipp: Leg deiner Ausbildungsbewerbung eine Bescheinigung der Ausländerbehörde bei, dass deine Duldung auf 3 Jahre verlängert wird, sobald du einen Vertrag hast, um deine Bewerbungschancen zu erhöhen.)

-Wenn du möchtest, dass deine Nachbar*innen oder Freund*innen im Fall einer Abschiebung deine*n Anwält*in informieren, bereite dich auf den Fall der Abschiebung vor und gib die Kontaktdaten deines*r Anwält*in an dir nahestehende/vertrauensvolle Personen. Versuche außerdem eine*m*r Freund*in oder besser deine*m*r Anwält*in eine so genannte Anwaltsvollmacht schriftlich auszustellen. Damit kann dein*e Anwält*in dir schnell helfen, selbst wenn du nicht mit ihm/ihr sprechen kannst. Das ist zum Beispiel dann nützlich wenn du in Abschiebehaft genommen wirst.

– Du kannst einen Asylfolgeantrag stellen um Zeit zu gewinnen. Das ist vor allem eine Möglichkeit, wenn dein negativer Bescheid schon lange her ist. Außerdem kann es Sinn machen einen Asylfolgeantrag zu stellen, wenn sich die Situation in deinem Herkunftsland stark verändert hat – zum Beispiel wenn dort inzwischen Krieg herrscht. Lass dich dazu unbedingt von deine*r*m Anwält*in beraten.

 

5. (Wie) kannst du dich wehren und andere unterstützen?

a) Was kannst du tun, wenn du selbst gerade abgeschoben werden sollst:

-Wenn du konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Abschiebung hast, halte dich nicht zu Hause oder bei deiner Meldeadresse auf. Vielleicht kannst du für ein paar Nächte bei Freund*innen schlafen.

– Teilweise erlegt die Ausländerbehörden Menschen, die abgeschoben werden sollen, die Pflicht auf, dass sie zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ihr Zimmer in der Unterkunft/Camp grundsätzlich nicht verlassen dürfen. Hiergegen kannst du rechtlich vorgehen – suche auch da eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in auf.

– Falls du mit deiner Familie hier wohnst, ist es gut zu wissen, dass minderjährige Kinder nicht alleine zurückbleiben bzw. nicht ohne einen Elternteil abgeschoben werden dürfen. Familien dürfen nur in Ausnahmefällen auseinander gerissen werden, also z.B. nur Vater mit Kindern abgeschoben werden.

– Auch während einer Abschiebung hast du ein Recht darauf deine*n Anwält*in zu sprechen. Bestehe darauf den*die Anwält*in anzurufen. Dieses Recht meint ein erfolgreiches Gespräch; das heißt bis du ihn*sie erreicht hast. Der Anrufbeantworter des*der Anwält*in zählt nicht als erfolgreiches Gespräch!

– Wenn es Abschiebungshindernisse gibt, sage sie! Gesundheitliche Probleme können beispielsweise eine Reiseunfähigkeit bedeuten. Wenn du einen Zusammenbruch/Ohnmacht erleidest, müssen die Beamt*innen die Abschiebung abbrechen und einen Rettungswagen rufen. Auch darf eine schwangere Frau ab der 36. Schwangerschaftswoche nicht mehr abgeschoben werden. Im Mutterpass steht in welcher Woche die Frau ist. Bei einer schweren körperlichen Verletzung muss die Abschiebung ebenfalls abgebrochen werden. Wunden müssen dann versorgt werden, um eine Gefahr für die verletzte Person zu vermeiden.

– Versuche Menschen darüber zu informieren, was gerade passiert (Freund*innen, Verwandte, Nachbar*innen, Anwällt*in). Jede*r kann bis zum Abflug eine Petition beim Eingabenausschuss stellen, die bearbeitet werden muss, bevor die Abschiebung vollzogen werden kann. https://www.hamburgische-buergerschaft.de/online-eingabe/

– Was passiert wenn ich mich wehre?
Wenn man sich wehrt werden die Polizei-Beamt*innen versuchen dich mit Gewalt mitzunehmen.

b) Was wenn du schon im Flugzeug bist?
– mache laut auf dich und deine Situation aufmerksam und bitte andere Personen/Passagiere dich zu unterstützen.
– setze dich nicht hin, schnalle Dich nicht an und fordere andere Personen auch dazu auf
– Wenn es dir sehr schlecht geht, du also z.B. das Bewusstsein verlierst oder du dich in der Situation verletzt, kann das Flugzeug nicht starten. Verlange auf jeden Fall nach einer*m Arzt*Ärztin.
– verlange danach mit dem*der Pilot*in zu sprechen, um ihm bzw. ihr zu sagen, dass du nicht freiwillig mitfliegst
Wenn es eine Sozialberatung oder Seelsorge am Flughafen gibt, darf man die sprechen.

c) Was wenn du abgeschoben wurdest?
– es ist wichtig, weiter Kontakt zu halten. Manchmal lässt sich noch nachträglich die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen feststellen, gegen ein Einreiseverbot rechtlich vorgehen oder Unterstützung organisiern.

d) Was kann ich machen, wenn ich eine Abschiebung (zum Beispiel von Nachbar*innen) mitkriege?
– kontaktiere für die betroffene/n Person/en Familie/ Freund*innen, Verwandte und vor allem den*die Anwält*in
– Schreibe eine Petition beim Eingabenausschuss (
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/online-eingabe/), solange das Flugzeug noch nicht gestartet ist. Wenn du dabei Hilfe brauchst, gehe zu einer unabhängigen Beratungsstelle (Adressen unten).

Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Telefon: (040) 42831-1324 Telefax: (040) 42731-2274

– Filme das, was passiert z.B. mit deinem Handy, nur so kann nachgewiesen werden, dass der/den betroffenen Person/en ihre Rechte nicht gewährt wurden

Rechte bei der Abschiebung
Es gibt viele Schritte einer Abschiebung, bei vielen davon hat der*die Betroffene fast keine Rechte. Einige der Rechte, die du trotzdem hast, sind diese:

-Es werden einem Geld und Handy abgenommen, die man erst im Flugzeug wiederbekommt

-In Abschiebehaft und vor Gericht hast du Recht auf eine*n Anwält*in und Übersetzung. Mach möglichst früh davon Gebrauch.

-Wenn es eine Sozialberatung oder Seelsorge am Flughafen gibt, darf man mit ihnen sprechen. Diese können auch Nachrichten weitergeben – danach fragen

– Es ist erlaubt in etwa die übliche Menge Gepäck mitzunehmen, die Flugzeugpassagiere mitnehmen dürfen. Also in etwa einen großen Koffer/Tasche und ein Handgepäckstück für jede Person.

– Du hast das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“. Das heißt, dass die Abschiebung abgebrochen werden muss, wenn du dadurch wahrscheinlich schwer verletzt oder getötet wirst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du sehr krank oder verletzt bist.

6. Links/Beratungsstellen für die Region Hamburg

Beratungsstellen (allgemein)
Café Exil:
http://cafe-exil.antira.info/
Flüchtlingszentrum Hamburg:
http://www.fz-hh.de/
Fluchtpunkt: http://www.fluchtpunkt-hh.de/scroll/aktuelles_neuigkeiten.php

Rechtliche Beratung
Poliklinik:
http://poliklinik1.org
Refugee Law Clinic:
rlc-hh.de
Öffentliche Rechtsauskunft: http://www.hamburg.de/oera/kontakt/
„Freiwillige“ Rückkehr:
http://www.fz-hh.de/de/projekte/Rückkehrberatung.php

Hilfen für Menschen ohne Papiere (Allgemein)
Flyer “STOP DEPORTATION”:
http://oplatz.net/stop-deportation/
Flyer gegen rassistische Polizeikontrollen/racial profiling:
https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_A_final.pdf https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_B_final.pdf https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_C_final.pdf
Flyer „DAS SIND IHRE RECHTE!
Informationen und Anlaufstellen für
Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg“:
https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/Handreichung_Papierlose_3_2013.pdf
Illegal in Deutschland – Hilfestellungen und Antworten:
https://www.igfm.de/menschenrechte/hilfe-fuer-den-notfall/illegal-in-deutschland/

Medizinische Versorgung
AnDOCKen – Ärztliche und Soziale
Praxis für Menschen ohne Papiere:
https://www.diakonie-hamburg.de/de/visitenkarte/andocken/AnDOCken-Aerztliche-und-Soziale-Praxis-fuer-Menschen-ohne-Papiere-858160
Medibüro Hamburg:
http://www.medibuero-hamburg.org/wiki/doku.php
Migrantenmedizin – Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung (in Kooperation
mit Ärzte der Welt):

https://hoffnungsorte-hamburg.de/die-hoffnungsorte/westend-migratenmedizin/

Poliklinik: http://poliklinik1.org
Praxis ohne Grenzen:
http://praxisohnegrenzen-hh.de/?page_id=39

Kirchenasyl/Wohnen
Brot&Rosen:
http://www.brot-und-rosen.de/
Gästewohnungen für Menschen in aufenthaltsrechtlichen Krisensituationen:
http://hamburgasyl.de/ueber-uns/evangelisch-lutherischer-kirchenkreis-hamburg-ost/gaestewohnungen/
Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Kirchenasyl:
https://www.oemf-nordkirche.de/menschenrechte-flucht.html