Infos für Menschen, die abgeschoben werden sollen (einfache Sprache)

Infos für Menschen, die abgeschoben werden sollen

 

Sollst du abgeschoben werden?
Infos können dir helfen.
In diesem Heft sind diese wichtigen Infos für dich:

– was deine Rechte sind,

– was du machen kannst, wenn dich Gesetze nicht mehr schützen,

– was anderen Menschen geholfen hat.

Hol dir Hilfe! Mache etwas mit anderen Menschen zusammen!

Das ist wichtig:
Dieses Heft ist NICHT wie eine Beratung von Sozialarbeitern oder Anwälten. Diese Infos helfen, das Wichtigste zu wissen. Dann kannst du dir Hilfe suchen. Zum Beispiel von einem Sozialarbeiter oder Anwalt. Gesetze ändern sich oft. Lese immer nach, von wann die Infos sind. Diese Infos sind vom Dezember 2018. Vielleicht sind die Gesetze jetzt anders.

Das ist wichtig: Entscheide dich nicht für etwas wegen diesem Heft.
Hole dir noch mehr Infos und Hilfe.

Das wollen wir: Wir sind gegen Abschiebungen! Wir wollen helfen!

STOP DEPORTATION! Alle sollen bleiben!

 

Die Infos sind im Text:

 

Rechte von Menschen, die abgeschoben werden sollen

1.1 Asyl-Ablehnung

1.2 Was ist eine Duldung?

  1. Abschiebungen und was danach kommt

2.1 “freiwillige” Ausreise

2.2 Abschiebung in das Land, aus dem du kommst

2.3 Dublin-III Gesetz

 

Infos über Abschiebungen

  1. Dann kann es sein, dass eine Abschiebung geplant ist
  2. Was passiert bei einer Abschiebung?
  3. Hol dir Hilfe und mach etwas!
  4. Wie kannst du etwas machen und anderen helfen?

a) Was kannst du machen, wenn du abgeschoben werden sollst?
b) Was kannst du machen, wenn du schon im Flugzeug bist?
c) Was ist, wenn du abgeschoben wurdest?
d) Was kann ich machen, wenn jemand abgeschoben wird? (Zum Beispiel mein Nachbar)

5. Mehr Infos und Beratungen in Hamburg

 

 

Rechte von Menschen, die abgeschoben werden sollen

1.1 Asyl-Ablehnung

Vielleicht hast du einen Brief bekommen, in dem steht: du bekommst kein Asyl.
Dann wurde dein Asyl-Antrag abgelehnt. Das heißt: negativer Bescheid.

Du hast oft nur eine Woche Zeit, etwas dagegen zu machen.

Geh schnell zu einer Beratungs-Stelle oder zu einem Anwalt. Auf der letzten Seite vom Heft sind Beratungs-Stellen.

Wenn du nichts nach dem Brief machst, dann hast du keine Aufenthalts-Erlaubnis mehr. Du bekommst dann nur noch eine Duldung von der Ausländer-Behörde.

Beispiel für einen negativen Asyl-Bescheid:

Beispiel für einen negativen Asyl-Bescheid

1.2 Was ist eine Duldung?

Eine Duldung ist keine Erlaubnis für einen Aufenthalt. Sie ist kein Aufenthalts-Titel.

Eine Duldung heißt, dass du nicht abgeschoben wirst, bis die Gründe für die Duldung nicht mehr da sind. Die Gründe sind zum Beispiel: weil du sehr krank bist oder weil du keinen Reise-Pass hast.

Wenn du eine Duldung hast, kannst du auch abgeschoben werden. Es kann sein, dass du sehr lange mit einer Duldung leben musst. Es gibt keine Begrenzung für eine Duldung.

Eine Duldung kann 6 Monate verlängert werden. Manchmal kann sie für 1 Jahr verlängert werden. Zum Beispiel wenn du eine Ausbildung machst.

Beispiel für eine Duldung:

Beispiel für eine Duldung

  1. Abschiebungen und was danach kommt

Es gibt verschiedene Abschiebungen. Zum Beispiel:

  • du reist selber aus. Das heißt „freiwillig“ ausreisen,
  • du wirst in das Land abgeschoben, aus dem du kommst,
  • du wirst in das Land in Europa geschickt, in dem zu zuerst warst. Der Vertrag dazu heißt Dublin-Abkommen.

Das Amt beschließt über die Abschiebung. Der Beschluss heißt Bescheid.
Es gibt diese Bescheide:

  • du wirst „freiwillig“ ausreisen oder in das Land abgeschoben, aus dem du kommst: Das ist ein endgültiger Bescheid gegen dein Bleibe-Recht.
    Das heißt: Du darfst nicht in Deutschland sein.
  • du wirst in das Land in Europa geschickt, in dem du zuerst warst:
    Du hast das Recht, in dem Land einen Antrag auf Asyl zu stellen. Das heißt Asyl-Rechts-Verfahren. Du hast das Recht nicht, wenn dein Asyl-Antrag in dem Land schon abgelehnt wurde.

2.1 “freiwillige” Ausreise

Wenn du einen negativen Asyl-Bescheid bekommst, wird oft gesagt, dass du „freiwillig“ ausreisen sollst. Wenn du „freiwillig“ ausreist, hast du keinen Asyl-Antrag mehr in Deutschland. Du kannst erst nach langer Zeit einen neuen Asyl-Antrag stellen. Dafür brauchst du auch neue Gründe. Lass dich dazu beraten!

Wenn du „freiwillig“ ausreisen willst, sag das schnell der Ausländer-Behörde.
Die Ausländer-Behörde sagt einen Termin, bis zu dem du ausreisen musst.

Du hast meistens 30 Tage Zeit, um auszureisen. Wenn du nicht ausreist, versuchen sie dich abzuschieben. Wenn die Ausländer-Behörde schreibt, dass du ausreisen sollst, ist das noch kein Abschiebe-Bescheid!

Vielleicht sagt die Behörde, dein Antrag ist „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“. Dann hast du oft nur eine Woche Zeit auszureisen.

Es kann sein, dass du bis zu 3 Jahre nicht nach Deutschland darfst. Das heißt Einreise-Sperre. Auch wenn du „freiwillig“ ausreist, kannst du diese Einreise-Sperre bekommen. Dann ist es schwer, legal nach Deutschland zu kommen.

Vielleicht willst du „freiwillig“ ausreisen. Dann kannst du bestimmen, wie du ausreist.
Zum Beispiel holt dich nicht die Polizei ab. Das ist wichtig: Du brauchst eine Bescheinigung von der Ausländer-Behörde. Sie heißt: “Grenzübertrittsbescheinigung”. Oder nur: GÜB. Du brauchst auch einen gültigen Reise-Pass oder „Passersatzpapiere“.

Vielleicht bekommst du Geld für die Reise, Transport und als Start-Hilfe.
Lass dich beraten beim Flüchtlings-Zentrum: http://www.fz-hh.de.

Wenn du eine Duldung hast, will die Behörde oft, dass du „freiwillig“ ausreist.
Die Behörde macht oft Druck und sagt, dass du abgeschoben werden kannst.

Das ist wichtig: Denke in Ruhe nach, ob du „freiwillig“ ausreist. Nur wenn du sicher weißt, dass du „freiwillig“ ausreisen willst, solltest du das in der Ausländer-Behörde unterschreiben. Du hast das Recht, das Dokument mitzunehmen und mit deinem Anwalt zu besprechen.

2.2 Abschiebung in das Land, aus dem du kommst

Wenn du abgeschoben wirst: Dann kann die Polizei dich mit Gewalt zwingen, Deutschland zu verlassen.

Diese Infos speichert die Polizei: Dass du abgeschoben wirst und deinen Finger-Abdruck. Es können auch andere Infos über dich gespeichert werden. In ganz Europa hat die Polizei diese Infos.

Wenn du abgeschoben wirst: Es wird dir immer wieder eine Rechnung geschickt für das Geld für die Abschiebung. Das ist nicht so, wenn du nach dem Dublin-Gesetz abgeschoben wirst.

Die Polizei kann Geld und Sachen von euch behalten zur Sicherheit. Wenn du das Geld nicht zahlen kannst, wird es als Schulden aufgeschrieben. Vielleicht kann ein Anwalt etwas dagegen machen. Darum lass dich beraten!

Das Geld für die Abschiebung musst du auch zahlen, wenn du wieder nach Deutschland kommst. Du bekommst dann nur eine Aufenthalts-Erlaubnis, wenn du das Geld bezahlst oder später zahlen willst.

Wenn du „freiwillig“ ausgereist bist, darfst du für eine Zeit nicht zurück nach Deutschland. Diese Zeit ist oft 30 bis 36 Monate. Es kann auch kürzer oder länger sein. Die Zeit heißt Einreise-Sperre. Die Ausländer-Behörde darf nicht sagen,
dass du nie mehr nach Deutschland darfst.

Einreise-Sperre heißt, dass du NICHT in diese Länder darfst:

  • kein Land in der EU,
  • Schweiz,
  • Norwegen,
  • Island,

Das sind die Länder vom „Schengenraum“.

Du kannst einen Antrag stellen, dass deine Einreise-Sperre kürzer wird. Dafür ist wichtig, ob du Familie in Deutschland hast. Dann kann die Einreise-Sperre kürzer sein.

2.3 Dublin-III Gesetz

Vielleicht warst du vor Deutschland in diesen Ländern:

  • in einem anderen EU-Land,
  • der Schweiz,
  • Norwegen,
  • Island,

Dann kann Deutschland dich in dieses Land abschieben. Das Land muss dann deinen Asyl-Antrag bearbeiten. Der Vertrag dazu heißt Dublin-Gesetz. Deutschland prüft, ob du in das Land abgeschoben werden kannst. Deutschland hat 6 Monate Zeit, dich abzuschieben. Wenn Deutschland dich in 6 Monaten nicht abschiebt, dann muss Deutschland deinen Asyl-Antrag bearbeiten.

Gibt es ein Straf-Verfahren vor Gericht gegen dich? Oder weiß Deutschland nicht, wo du bist (bist du „untergetaucht“)? Dann hat Deutschland auch bis 18 Monate Zeit, dich abzuschieben.

Das ist wichtig:
Wenn du einen Brief bekommst, dass du nach dem Dublin-Gesetz abgeschoben werden sollst: Gehe SOFORT zu einer unabhängigen Beratungs-Stelle oder zu einem Anwalt. Am Ende vom Text sind Beratungs-Stellen.

Asyl in einem anderen Land: Drittstaatenregelung

Hast du in einem anderen Land Asyl bekommen? Dann wird dein Asyl-Antrag in Deutschland abgelehnt. Der Vertrag dazu heißt „Drittstaatenregelung“.

Vielleicht kannst du vor Gericht etwas dagegen machen. Lass dich dazu beraten!

Wenn du in einem EU-Land Asyl bekommen hast, darfst du nicht mehr als 90 Tage in einem anderen EU-Land sein. Danach musst du wieder für 180 Tage in das Land, in dem du Asyl bekommen hast.

 

Infos über Abschiebungen

  1. Dann kann es sein, dass eine Abschiebung geplant ist:
  • Vielleicht bekommst du eine sehr kurze Verlängerung von der Duldung. Zum Beispiel: ein paar Tage oder Wochen. Dann KANN eine Abschiebung geplant sein. Aber es kann auch sein, dass du NICHT danach abgeschoben wirst.
  • Vielleicht sollst du „freiwillig“ ausreisen. Dann KANN eine Abschiebung geplant sein.
  • Vielleicht untersucht dich ein Arzt in der Ausländer-Behörde. Er will wissen, ob du reisen kannst. Er misst deinen Puls und deinen Blut-Druck. Wenn das passiert, wirst du wahrscheinlich abgeschoben. Die Abschiebung kann schon in der nächsten Nacht sein.
  • Vielleicht hast du einen Termin in der Ausländerbehörde und sollst alle Pässe von deiner Familie mitnehmen. Wenn du zu dem Termin gehst, kannst du einen Menschen mitnehmen, dem du vertraust. Das kann dir helfen, wenn dir Stress gemacht wird oder wenn du nicht mehr weißt, was du sagen sollst. Redet vorher darüber, was ihr machen wollt.
  1. Was passiert bei einer Abschiebung?

Vor einer Abschiebung gibt es meistens keine Infos. Die Ausländer-Behörde und die Polizei machen die Abschiebung. Für die Abschiebung brauchen sie einen Pass von dir.

Aber: Deutschland hat Verträge mit Ländern gemacht. In diese Länder darf Deutschland jetzt auch ohne Pass abschieben. Dafür braucht Deutschland deine Pass-Ersatz-Papiere. Du brauchst diese Infos:

Hat Deutschland so einen Vertrag gemacht mit dem Land, in das du abgeschoben werden sollst? Kann dich Deutschland mit Pass-Ersatz-Papieren abschieben?

An manchen Orten kannst du einfacher abgeschoben werden:

  1. a) In deiner Wohnung, deiner Unterkunft oder dem Camp

Die Polizei kann dich aus deiner Wohnung oder aus deiner Unterkunft oder deinem Camp abholen. Meistens ist das sehr spät in der Nacht oder sehr früh am Morgen. Du hast Zeit ein paar Sachen einzupacken. Wichtig ist, wichtige Papiere mitzunehmen. Zum Beispiel: Ausweise, Briefe vom Arzt oder vom Kranken-Haus und Medikamente.

Vielleicht klingeln die Abschiebe-Beamten an deiner Tür.
Du musst ihnen nicht aufmachen. Es gibt kein Gesetz, dass du aufmachen musst. Die Polizei öffnet dann wahrscheinlich die Tür mit Gewalt.
Du kannst die Tür aufmachen. Du musst aber nicht.

  1. b) Ausländer-Behörde
    Du kannst bei einem Termin in der Ausländer-Behörde festgehalten und abgeschoben werden. Sei vorsichtig. Lass dich beraten vor Terminen!

Dann musst du vorsichtig sein:

  • wenn du nur eine kurze Duldung bekommst,
  • wenn du krank warst und der Arzt sagt, es geht dir wieder besser,
  • wenn es eine wichtige Veränderung in deiner Familie gibt. Das kann sein: ein Kind von dir wird 18 Jahre, du bist nicht mehr schwanger, du bist nicht mehr verheiratet.

Gefängnis vor der Abschiebung
Die Polizei kann dich ins Gefängnis bringen bis zur Abschiebung. Das heißt Abschiebe-Gewahrsam.
Wann kann das passieren?

  • wenn du gesagt hast, dass du „freiwillig“ ausreist und es bis zum Termin nicht gemacht hast.
  • wenn die Polizei denkt, dass du dich verstecken willst.

Wie lange kann das dauern?
Das dauert oft 6 Wochen. Es kann aber auch länger dauern. Es gibt keine Beschränkung. In Hamburg war der Abschiebe-Gewahrsam 2018 zwischen 1 Nacht und 3 Monaten lang.

Die Abschiebung ist fast immer in einem Flugzeug:

  • in einem Flugzeug, das gemietet ist. Das heißt charter flight
  • oder in einem normalen Linien-Flugzeug.

Oft ist der Flughafen in einer anderen Stadt.

  1. Hol dir Hilfe und mach etwas!

Hast du eine Duldung und hast Angst, dass du abschoben wirst?
Erzähle anderen Menschen davon. Zum Beispiel: Lehrern, Nachbarn, Freunden. Macht zusammen etwas. Ihr könnt eine laute Demo machen, wenn ihr von einer Abschiebung wisst. So konnten Abschiebungen gestoppt werden, vor allem Abschiebungen in Sammel-Unterkünften.

Du hast noch Chancen, auch wenn du eine Duldung hast.
Oft kannst du einiges machen. Das ist wichtig: Gehe zu einer Beratung oder einem Anwalt. Bei einem Anwalt: Achte darauf, dass er Experte ist in dem Thema Ausländer-Recht.

Vielleicht sagt die Ausländer-Behörde, dass du „freiwillig“ ausreisen sollst. Dann kannst du sagen: „Ich reise aus, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.“ Das heißt, dass du erst alle deine Rechte bekommen willst. So bekommst du vielleicht mehr Zeit und es ist schwieriger, dass du in Abschiebe-Haft kommst.

Hole dir Infos:

  • von Communities,
  • von Bekannten,
  • von Freunden,
  • von Menschen aus dem Land, aus dem du kommst,
  • von politischen Gruppen.
  • frage, was andere Menschen gemacht haben, als es ihnen so ging wie dir.

In der Ausländer-Behörde kannst du immer jemanden mitnehmen.
Zum Beispiel wenn

  • deine Duldung zu Ende ist und du deine Duldung verlängern musst.
  • du einen anderen Termin hast.

Du kannst immer jemanden mitnehmen. Zum Beispiel einen Freund. Das heißt „Beistand“ und jeder hat das Recht auf Beistand. Das steht in diesem Gesetz: § 14 (4) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Hier kannst du fragen, ob jemand mit zur Ausländer-Behörde kommt: Im Café Exil in Hamburg. Die Adresse ist auf den letzten Seiten.

Vielleicht können du und deine Familie Kirchen-Asyl bekommen. Dann seid ihr für bestimmte Zeit in Sicherheit und könnt planen, was ihr danach macht. Dann ist Kirchen-Asyl oft gut: Wenn du wegen dem Dublin-Gesetz abgeschoben werden sollst. Lass dich beraten!

Kann ich mich verstecken?

Wenn du dich vor der Polizei und der Ausländer-Behörde versteckst, wirst du gesucht. Das heißt: Zur Fahndung ausgeschrieben. Du hast dann viele Probleme:

  • Du bekommst kein Geld vom Staat. Zum Beispiel kein Sozialgeld.
  • Du hast keine Kranken-Versicherung. Das heißt oft: Du kannst nur im Not-Fall zu einem Arzt gehen.
  • Vielleicht kontrolliert dich die Polizei. Dann nimmt sie dich wahrscheinlich mit und schiebt dich ab.
  • Du kannst keinen Vertrag unterschreiben. Das ist zum Beispiel schwierig:
    eine Arbeit finden oder eine Wohnung.

Manche Menschen haben einen Ausweis gekauft. Die Probleme sind:

  • es kostet viel Geld,
  • du kannst eine Strafe bekommen,
  • es ist schwierig,
  • du bist auch dann nicht ganz sicher.

Manche Menschen haben viele Freunde und Helfer. Sie helfen ihnen, sich vor der Polizei zu verstecken.

Hier gibt es mehr Infos über Leben ohne Ausweis:

Das kann dir helfen, hier zu bleiben:

 

Hast du ein Dublin III-Verfahren? Dann gibt es besondere Regeln: Wenn du 18 Monate versteckt warst bis dein Asyl-Verfahren zu Ende ist, dann darfst du wieder legal in Deutschland sein.

Weiterwandern: Andere Menschen haben in einem anderen Land einen Antrag gestellt, als sie nicht mehr in Deutschland bleiben durften. Aber Achtung: Du kannst in anderen Ländern ein Dublin-Verfahren bekommen. Lese dafür die Infos weiter oben bei 1.2 und lass dich vorher beraten!

Das kann helfen: Wenn viele Menschen wissen, wie deine Situation ist und sie dir helfen.
Darum haben Menschen zum Beispiel das gemacht:

  • eine Demo,
  • Unterschriften gesammelt auf der Straße oder im Internet,
  • mit Politikern geredet,
  • soziale Internet-Seiten genutzt wie facebook oder twitter.

Manche Menschen haben geheiratet, und darum ein Bleibe-Recht bekommen.
Der Mensch, den du heiratest, muss das haben:

  • einen sicheren Aufenthaltsstatus,
  • eine Niederlassungserlaubnis
  • oder einen deutschen Pass.

Es ist gut, wenn du dich beraten lässt! Hier gibt es Infos:

Du bekommst eine Aufenthalts-Erlaubnis, wenn du ein deutsches Kind hast, das unter 18 Jahre ist.

Mit einer Ausbildung hast du das Recht, eine Duldung zu bekommen.
Später kannst du eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen. Lass dich beraten! Zum Beispiel hier: http://www.hamburg.de/yourchance/

Achtung: Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du für 3 Jahre eine Duldung bekommen. Die Ausländer-Behörde kann dir das in einem Brief schreiben. Dieser Brief kann dir helfen, eine Ausbildung zu finden.

Nachbarn oder Freunde können deinem Anwalt sagen, wenn du abgeschoben wirst.
Gib ihnen die Telefon-Nummer von deinem Anwalt. Dein Anwalt kann dir helfen,
auch wenn du nicht mit ihm sprechen kannst. Zum Beispiel: wenn du in Abschiebe-Haft bist. Dafür braucht dein Anwalt einen Brief, in dem steht, was er für dich machen darf. Dieser Brief heißt Vollmacht. Gib diese Vollmacht deinem Anwalt oder einem Freund.Dann kann er dir schnell helfen auch wenn du nicht mit ihm sprechen kannst. Zum Beispiel wenn du in Abschiebe-Haft bist.

Du kannst nochmal Asyl beantragen, damit du mehr Zeit hast. Das heißt Folge-Antrag. Das kann zum Beispiel gut sein, wenn deine Asyl-Ablehnung vor langer Zeit war. Das kannst du auch machen, wenn die Situation in deinem Herkunfts-Land anders ist. Zum Beispiel, wenn dort ein neuer Krieg ist. Lass dich beraten von deinem Anwalt!

  1. Wie kannst du etwas machen und anderen helfen?

a) Was kannst du machen, wenn du abgeschoben werden sollst?

  • wenn du denkst, dass du abgeschoben werden wirst, dann sei nicht zu Hause oder sei nicht an der Adresse, die die Behörde hat!
    Vielleicht kannst du ein paar Nächte bei Freunden schlafen.
    Wohnst du in einem Camp oder in einer Unterkunft? Dann kannst du das Zimmer mit anderen tauschen, ohne dass es jemand weiß.
    In manchen Städten gibt es Infos, welche Menschen dich verstecken können: https://aktionbuergerinnenasyl.de/#top)
  • Manchmal sagen Ausländer-Behörden, dass du zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens in der Unterkunft sein musst und nicht rausgehen darfst. Du kannst etwas dagegen machen! Geh zu einer Beratungs-Stelle oder zu einem Anwalt!
  • Wohnst du mit deiner Familie hier?
    Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht alleine hier bleiben. Sie dürfen auch nicht ohne Eltern-Teil abgeschoben werden. Familien dürfen nur in der Ausnahme getrennt werden. Dann kann zum Beispiel der Vater mit den Kindern abgeschoben werden.
  • Wenn du abgeschoben wirst, hast du das Recht deinen Anwalt anzurufen.
    Sag, dass du ihn anrufen willst. Du hast das Recht, dass du mit deinem Anwalt Du hast das Recht, so oft anzurufen, bis ihr reden könnt. Der Anruf-Beantworter ist kein Reden!
  • Vielleicht gibt es Gründe, warum du nicht abgeschoben werden kannst. Dann sag diese Gründe! Zum Beispiel:
    • wenn du krank bist, kannst du vielleicht nicht reisen. Das heißt: Reise-Unfähigkeit.
    • wenn du ohnmächtig wirst, darfst du nicht abgeschoben werden. Die Beamten müssen einen Arzt rufen.
    • wenn du schwanger bist in der 36. Woche oder länger. Im Mutter-Pass steht, in welcher Woche du bist.
    • wenn du sehr verletzt bist, darfst du nicht abgeschoben werden. Zuerst müssen deine Wunden behandelt werden, damit du nicht in Gefahr kommst.
  • Bevor du abgeschoben wirst: Jeder kann die Stadt Hamburg bitten, dass du nicht abgeschoben wirst. Das nennt man: Petition beim Eingaben-Ausschuss. Diese Petition muss bearbeitet werden, bevor du abgeschoben wirst. Darum sag Menschen, was passiert. Zum Beispiel:
    • Freunden,
    • Verwandte,
    • Nachbarn,
    • deinem Anwalt.

Hier sind Infos zur Petition: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/online-eingabe/

  • Wirst du am Flughafen in Hamburg, Frankfurt, Berlin oder Düsseldorf abgeschoben? Dann kannst du oder ein Freund eine Gruppe anrufen, die am Flughafen ist. Sie achtet darauf, ob du deine Rechte bei der Abschiebung bekommst. Die Gruppe heißt: Abschiebe-Beobachterinnen.
    Dann ist es zum Beispiel wichtig:
    – wenn du von deiner Familien getrennt wirst,
    – wenn es dir sehr schlecht geht,
    – wenn ein Amt oder Gericht über dich noch entscheiden muss.
    Die Gruppe kann auch mit anderen Personen reden und versuchen, Probleme zu lösen. Telefon-Nummern und E-Mails sind am Ende von diesem Text.

Was ist, wenn ich mich wehre?
Dann versucht die Polizei dich mit Gewalt mitzunehmen.

b) Was kannst du machen, wenn du schon im Flugzeug bist?

  • Sei laut.
  • Sag anderen Menschen, dass du abgeschoben wirst.
  • Bitte andere Menschen, dir zu helfen.
  • Setze dich nicht hin. Schnall dich nicht an
  • Sag anderen Menschen, sie sollen das auch nicht machen.
  • Das Flugzeug kann nicht starten, wenn es dir sehr schlecht geht. Zum Beispiel: wenn du ohnmächtig bist oder dich verletzt.
  • Sag, dass du einen Arzt brauchst.
  • Sag, dass du mit dem Piloten reden willst. Sag ihm, dass du nicht mitfliegen willst.
  • Vielleicht gibt es eine Sozialberatung oder Seelsorge am Flughafen. Dann darfst du mit ihnen reden.

c) Was ist, wenn du abgeschoben wurdest?

  • es ist wichtig, dass du noch Kontakt nach Deutschland hast.
  • vielleicht kann man zeigen, dass deine Abschiebung gegen Gesetze war.
  • vielleicht kann man etwas gegen dein Einreise-Verbot machen.
  • vielleicht kann man Hilfe organisieren.

d) Was kann ich machen, wenn jemand abgeschoben wird? (Zum Beispiel mein Nachbar)

  • Sag es der Familie, den Freunden und vor allem dem Anwalt von dem
  • Bitte die Stadt Hamburg, den Menschen nicht abzuschieben. Das nennt man: Petition beim Eingaben-Ausschuss. Das kannst du machen, bevor das Flugzeug startet. Du kannst dir Hilfe holen bei einer unabhängigen Beratungs-Stelle. Die Adressen sind am Ende von diesem Text.

Adresse vom Eingaben-Ausschuss:

Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft

Schmiedestraße 2

20095 Hamburg

Telefon: (040) 42831-1324

Telefax: (040) 42731-2274

  • Weißt du von einer Abschiebung in deinem Camp oder in deiner Unterkunft? Sag den anderen Menschen Bescheid, die auch abgeschoben werden könnten. Zum Beispiel Menschen, die aus dem gleichen Land sind. Oft holt die Ausländer-Behörde viele Menschen für einen Flug ab. Das heißt auch Sammel-Abschiebungen.
  • Filme die Abschiebung. Nur so kann man beweisen, dass der abgeschobene Mensch seine Rechte nicht bekommen hat.

Rechte bei der Abschiebung
Es gibt viele Schritte einer Abschiebung. Bei vielen Schritten gibt es fast keine Recht für den Menschen, der abgeschoben wird. Diese Rechte hast du:

  • in der Abschiebe-Haft und vor Gericht hast du das Recht auf einen Anwalt und einen Übersetzer. Sag früh, dass du einen Anwalt und einen Übersetzer haben willst.
  • Bei der Abschiebung werden Geld und Handy weggenommen. Man bekommt sie im Flugzeug wieder.
  • Am Flughafen gibt es vielleicht eine Sozial-Beratung oder eine Seel-Sorge. Du hast das Recht, mit ihnen zu sprechen. Sie können auch Nachrichten weitergeben.
  • Du darfst Gepäck mitnehmen: für jede Person einen großen Koffer oder Tasche und ein kleines Gepäck-Stück im Flugzeug.
  • Du hast das Recht, gesund zu bleiben. Das heißt: körperliche Unversehrtheit. Wenn du schwer verletzt wirst oder sterben kannst, muss die Abschiebung gestoppt werden. Zum Beispiel, wenn du sehr krank bist oder verletzt bist.

 

  1. Mehr Infos und Beratungen in Hamburg

Beratungs-Stellen (allgemein)
Café Exil:
http://cafe-exil.antira.info/
Flüchtlingszentrum Hamburg:
http://www.fz-hh.de/
Fluchtpunkt: http://www.fluchtpunkt-hh.de/scroll/aktuelles_neuigkeiten.php

Rechtliche Beratung
Poliklinik: http://poliklinik1.org
Refugee Law Clinic: https://rlc-hh.de/
Öffentliche Rechtsauskunft: http://www.hamburg.de/oera/kontakt/
„Freiwillige“ Rückkehr: http://www.fz-hh.de/de/projekte/Rückkehrberatung.php

Hilfen für Menschen ohne Papiere (allgemein)
Flyer “STOP DEPORTATION”: http://oplatz.net/stop-deportation/
Flyer gegen rassistische Polizeikontrollen/racial profiling:
https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_A_final.pdf https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_B_final.pdf https://nevermindthepapers.noblogs.org/files/2017/01/F4YR_C_final.pdf
Flyer „DAS SIND IHRE RECHTE!
Informationen und Anlaufstellen für
Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg“: https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/Handreichung_Papierlose_3_2013.pdf
Illegal in Deutschland – Hilfestellungen und Antworten: https://www.igfm.de/menschenrechte/hilfe-fuer-den-notfall/illegal-in-deutschland/

Medizinische Versorgung
AnDOCKen – Ärztliche und Soziale
Praxis für Menschen ohne Papiere: https://www.diakonie-hamburg.de/de/visitenkarte/andocken/AnDOCken-Aerztliche-und-Soziale-Praxis-fuer-Menschen-ohne-Papiere-858160
Medibüro Hamburg: http://www.medibuero-hamburg.org/wiki/doku.php
Migrantenmedizin – Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung (in Kooperation
mit Ärzte der Welt):
https://hoffnungsorte-hamburg.de/die-hoffnungsorte/westend-migratenmedizin/

Poliklinik: http://poliklinik1.org
Praxis ohne Grenzen: http://praxisohnegrenzen-hh.de/?page_id=39

Kirchenasyl/Wohnen
Brot&Rosen: http://www.brot-und-rosen.de/
Gästewohnungen für Menschen in aufenthaltsrechtlichen Krisensituationen:

Gästewohnungen


Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Kirchenasyl:  https://www.oemf-nordkirche.de/menschenrechte-flucht.htmlnordkirche.de/menschenrechte-flucht.html

 

Kontakt Abschiebe-Beobachtung

Flughafen Name Telefon E-Mail
Hamburg Felix Wieneke 0160-99420661 wieneke@diakonie-hamburg.de
Frankfurt/Main Melisa Ergül-Puopolo 0173-3061644 Monitoring@kirche-am-Flughafen.org
Berlin Sabina Bothe 0172-3175813 (Sekretariat Caritas Brb.: 030-66633 1031) s.bothe@caritas-brandenburg.de
Düsseldorf Dalia Höhne 0160-7086403 d.hoehne@diakonie-rwl.de